Allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen

 

Bestellungen

Bestellungen, welche nicht direkt ab Lager geliefert werden können, werden von uns schriftlich bestätigt. Unsere Auftragsbestätigungen sind genau zu überprüfen und eventuelle Unstimmigkeiten innert 2 Tagen schriftlich zu melden. Die Bestellungen werden nach unseren Auftragsbestätigungen ausgeführt. Standardabmessungen, welche nicht mehr hergestellt werden, obwohl sie im Katalog aufgeführt sind, müssen als Spezialanfertigungen nach Ergebnis berechnet werden. Mindestbestellwert: Schweiz CHF 40.-, ab Lager Deutschland € 40.-, Export € 150.-, resp. CHF 150.-. Bestellungen unter CHF 100.- generell ohne Rabatt.

 

Preise

Unsere Lieferungen werden gemäss letztgültiger Preisliste fakturiert. Preisänderungen vorbehalten. Die Preise verstehen sich exkl. Teuerung, Legierungszuschläge und MWST. Spezialanfertigungen werden nach Offerte oder, wenn auf der Auftragsbestätigung nichts vermerkt ist, nach Ergebnis in Rechnung gestellt.

 

Lieferung

Die Lieferung erfolgt ab Werk Seengen CH oder ab Lager Balingen D (ex works), auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Porti und Verpackung werden separat berechnet.

 

Sonderanfertigungen

Wir behalten uns eine Mehr- beziehungsweise Minderlieferung pro Position von bis zu 10% der bestellten Anzahl Sonderanfertigungen vor.

 

Lieferfristen

Die Lieferfristen werden in der Regel eingehalten. Sollte jedoch eine unvorhergesehene Lieferungsverzögerung eintreten, so berechtigt dies den Besteller nicht, den Auftrag zu annullieren.

 

Zahlung

Unsere Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen netto in Schweizer Franken. Für EU-Länder erfolgt die Verrechnung in Euro, ausser bei EU-Ländern mit eigener Währung; dort erfolgt die Verrechnung in Schweizer Franken.

 

Reklamationen

Reklamationen können nur innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware entgegengenommen werden. Abbildungen sowie technische Daten sind unverbindlich. Der Hersteller behält sich, entgegen den Angaben im Katalog, das Recht vor, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung Änderungen der Schneidengeometrien, Materialqualitäten sowie der übrigen technischen Daten vorzunehmen.

 

Produkte-Haftpflicht

Wird ein Produkt unsachgemäss, anders als von uns empfohlen oder zweckentfremdet eingesetzt, lehnen wir jede Haftung ab. Besteht ein berechtigter Gewährleistungsanspruch, hat der Besteller ausschliesslich Anspruch auf Ersatz oder Reparatur der mangelhaften Ware. Weitere Ansprüche stehen dem Besteller/Anwender nicht zu.

 

Garantie

Zur Herstellung unserer Werkzeuge verwenden wir nur hochwertige Schneidstoffe. Wir garantieren für beste Qualität und hohe Ansprüche. Sollte eines unserer Werkzeuge infolge eines Material- oder Härtefehlers defekt gehen, werden wir dieses kostenlos ersetzen. Diese Garantie erstreckt sich jedoch nur auf den Ersatz des Werkzeuges, ohne jede weitere Entschädigung. Für Werkzeuge, die durch normale Abnützung, unsachgemässen Einsatz oder übermässige Beanspruchung defekt gingen, kann kein Ersatz geleistet werden.

 

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Seengen

 

Seengen, Juli 2022